Vereine müssen sich auf SEPA einstellen

Sie sind Vorstand oder Kassenwart eines Vereins? Dann müssen Sie Ihren Verein auf die neuen SEPA-Zahlverfahren umstellen! Es bleiben nur noch wenige Tage Zeit.

Die gute Nachricht: Für private Sparkassenkunden ändert sich mit SEPA nichts. Doch Vereine müssen, wie gewerbliche Unternehmen auch, ihren Zahlungsverkehr zum 1. Februar 2014 auf SEPA umgestellt haben. Dies ist besonders wichtig, wenn sie weiterhin Mitgliedsbeiträge oder Spenden per Lastschrift einziehen wollen. Denn die nationalen Überweisungen und Lastschriften dürfen ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr ausgeführt werden. Allen Vereinen, die dann aus diesem Grund keinen bargeldlosen Zahlungsverkehr mehr ausführen können, droht im schlimmsten Fall Zahlungsunfähigkeit.

Was hat es mit SEPA auf sich?

Ziel von SEPA (Single Euro Payments Area) ist, den Euro-Zahlungsverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu vereinheitlichen. Dies bedeutet, dass für alle Euro-Zahlungen ausschließlich die internationale Kontokennung IBAN und, bei grenzüberschreitenden Zahlungen, zusätzlich die internationale Bankleitzahl BIC genutzt werden muss. Die größte Herausforderung für Vereine liegt jedoch in der Verwaltung der Lastschriftmandate und der Abwicklung des Lastschrifteinzugs.

Fahrplan für die vereinsinterne Umstellung auf die SEPA-Lastschrift:

  • Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank beantragen
  • Kontodaten der Mitglieder in IBAN und BIC konvertieren
  • Nichtkonvertierbare Kundenkennungen bei Mitgliedern erfragen
  • Jedem SEPA-Lastschriftmandat eine eindeutige und individuelle Mandatsreferenz zuweisen
  • Einzugsermächtigungen auf SEPA-Lastschriftmandate umstellen inkl. schriftlicher Information der Mitglieder über den Verfahrenswechsel, die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz
  • Vereinssoftware auf SEPA-Fähigkeit umstellen
  • Zusätzlich: Korrespondenz, Vordrucke, Internetseite etc. anpassen

Damit weiter Geld in die Vereinskasse fließt

Damit der Verein Geld per SEPA-Lastschrift einziehen kann, muss ihm ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat des Vereinsmitglieds vorliegen. Die Mandatsreferenz dient dabei in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer der eindeutigen Identifizierung eines Mandats. Dazu kommt die Aufbewahrung der Mandate nach gesetzlichen Vorschriften und im Bedarfsfall die Vorlage für eine Prüfung. Mit dem Vereinsverwaltungsprogramm SPG-Verein, aber auch mit aktuellen Zahlungsverkehrsanwendungen wie StarMoney (ab Version 9.0) oder SFirm (ab Version 2.5) bieten die Sparkassen Ihnen eine IT-gestützte und in den Zahlungsverkehr integrierte Mandatsverwaltung an. Als Vereinsfunktionär informieren Sie sich auch auf der Internetseite von SPG-Verein.