SEPA – Was Sie wissen sollten

IBAN und BIC, Mandatsreferenz und Gläubiger-ID – SEPA führt eine Menge neue Vokabeln im Zahlungsverkehr ein. Für Sie als Verbraucher ist der Wechsel auf die neuen Zahlverfahren dabei denkbar einfach, da SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften stark den Verfahren ähneln, die Sie bislang genutzt haben – ganz gleich, ob im Online-Banking, an den SB-Terminals oder in der Filiale. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

 

Warum überhaupt SEPA?

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem europäischen Binnenmarkt.

 

Ab wann gilt SEPA?

 

Seit dem 1. Februar 2014 verändert SEPA den bargeldlosen Zahlungsverkehr auch in Deutschland: Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro sind nun nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen. Auf Grund einer Gesetzesänderung ist es uns gestattet, noch bis einschließlich 1. August 2014 Zahlungsaufträge für Überweisungen und Lastschriften in den bisherigen Zahlverfahren auszuführen. Für nationale Zahlungen bieten wir Ihnen als Verbraucher an, bis zum 1. Februar 2016 die bekannte Kontonummer und Bankleitzahl zu verwenden.

 

Was ändert sich bei Überweisungen?

 

Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl nutzen Sie die IBAN. Diese ist leicht zu merken, denn sie besteht aus der 10-stelligen Kontonummer und der 8-stelligen Bankleitzahl, zusammen mit dem Ländercode DE für Deutschland und einer 2-stelligen Prüfziffer. Das heißt: Bis auf vier Zeichen ist Ihnen Ihre eigene IBAN bereits vertraut. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen in andere SEPA-Länder ist übergangsweise bis zum 31. Januar 2016 zusätzlich der BIC (Business Identifier Code) anzugeben. Ihre persönliche IBAN und den BIC finden Sie auf jedem Kontoauszug sowie auf der seit August 2012 neu ausgegebenen SparkassenCard.

 

Was ändert sich bei Lastschriften?

 

Auch bei der SEPA-Lastschrift ermächtigen Sie den Zahlungsempfänger – wie beispielsweise Ihren Energieversorger oder Ihre Versicherung – eine Zahlung von Ihrem Konto einzuziehen. Für bereits erteilte Einzugsermächtigungen müssen Sie keine neuen SEPA-Lastschriftmandate erteilen. Hier bleiben die bestehenden Einzugsermächtigungen weiter gültig. Bei Neuverträgen wird Sie der Zahlungsempfänger um ein SEPA-Lastschriftmandat bitten. Er teilt Ihnen auf dem Mandat seine Gläubiger-Identifikationsnummer und gegebenenfalls die Mandatsreferenz mit. Damit können Sie das SEPA-Lastschriftmandat immer eindeutig zuordnen. Auf einem SEPA-Lastschriftmandat tragen Sie Name, IBAN, BIC und Unterschrift ein. Damit weisen Sie ihr Kreditinstitut an, die Lastschrift einzulösen. Der Zahlungsempfänger wird Ihnen für jeden Lastschrifteinzug den genauen Fälligkeitstermin mitteilen.

 

Haben Sie weitere Fragen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen helfen Ihnen gerne weiter. Ausführliche Informationen finden Sie auch hier.