Wasserschaden nach Unwetter: Welche Versicherung zahlt? Und was müssen Versicherte jetzt beachten?

Das schwere Unwetter in der Nacht von Montag auf Dienstag hat auch in Hamm teilweise erhebliche Sachschäden verursacht. Auch andernorts in Westfalen beschäftigte der stundenlange Starkregen die Einsatzkräfte. Insbesondere Münster stand in weiten Teilen unter Wasser. Nach derzeitigem Stand erwartet die Provinzial eine Vielzahl an Schäden – insbesondere durch Starkregen, Überschwemmungen sowie umgestürzte Bäume. Die Schadenhöhe für die Versicherten der Provinzial lässt sich im Moment noch nicht abschätzen.

Typisch für Sommerunwetter ist, dass sie lokal unterschiedlich stark ausgeprägt sind. Während an Pfingsten das Ruhrgebiet besonders betroffen war, lag der Schwerpunkt diesmal in Münster und Umgebung.

Was tun, wenn ein Schaden entstanden ist?
„Ist es zu einem Schaden durch das Unwetter gekommen, sollte dieser zunächst fotografiert werden“, sagt Reinhard Kantner, Abteilungsleiter bei der Westfälischen Provinzial. Anschließend ist es wichtig, den Schaden zu begrenzen: Keller sollten ausgeräumt und die Sachen anderswo gelagert werden. Eingedrungenes Wasser, Schlamm etc. sollten – soweit möglich – beseitigt, offene Dachflächen abgedeckt werden. „Lüften Sie die betroffenen Räume und listen Sie die Schäden auf“, empfiehlt Kantner. Falls die Hausstromversorgung, Elektrogroßgeräte (Waschmaschine, Trockner, Kühltruhen etc.) oder Heizungsanlagen beschädigt wurden, sollte ein Fachmann hinzugezogen werden, der die Schäden vorab untersucht und prüft, ob eine Reparatur möglich ist und wie hoch die möglichen Kosten sind. „Melden Sie in den nächsten Tagen die Schäden Ihrem Versicherungspartner“, so Kantner abschließend. „Dieser entscheidet dann gemeinsam mit Ihnen über das weitere Vorgehen.“

Wann greift welche Versicherung?
Der Starkregen hat für zahlreiche Überschwemmungen gesorgt, insbesondere Keller wurden überflutet. Was viele Eigentümer nicht wissen: Überflutungen durch Starkregen sind meist nicht durch die Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgedeckt. Starkregen gilt, wie auch Hochwasser oder Erdbeben, als Elementarschaden. Dies kann als Baustein zusätzlich in die Wohngebäude- und Hausratversicherung integriert werden.

Ebenfalls beschädigt wurden zahlreiche Fahrzeuge – vor allem durch überschwemmte Straßen und vollgelaufene Garagen, aber auch durch herabfallende Äste und umgestürzte Bäume. Für derartige Schäden kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf. Wer jedoch mutwillig versucht, mit seinem Auto eine überflutete Wegstrecke zu passieren und dabei stecken bleibt, ist nicht durch die Teilkasko geschützt. Hier ist eine Vollkaskoversicherung nötig.

Bei Schäden an Häusern kommt die Gebäude- sowie teilweise die Hausratversicherung zum Zuge. Die Gebäudeversicherung deckt unter anderem Schäden durch umgefallene oder abgebrochene Bäume und Äste sowie abgedeckte Dächer. Werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, springt die Hausratversicherung ein. Diese übernimmt auch Überspannungsschäden als Folge von Blitzschlag. Bruchschäden an Fenstern und Türscheiben übernimmt die Glasversicherung.