Mit einer Einmalzahlung Rentenlücke schließen
Die Sofortrente eignet sich gut, um das Einkommen im Alter aufzustocken. Sie zahlen einmalig eine größere Summe ein und erhalten dafür sofort eine lebenslange Rente.
Sie haben für den Ruhestand Kapital aufgebaut oder einen größeren Betrag geerbt und wollen davon dauerhaft profitieren und Ihren Ruhestand absichern? Mit der Sofortrente wandeln Sie Ihr finanzielles Polster in regelmäßige Zahlungen um. Diese Zusatzrente steht Ihnen lebenslang zur Verfügung, ganz gleich, wie alt Sie werden.
Diese Vorteile bietet die Sofortrente:
• Planungssicherheit durch lebenslange Rentengarantie
• Kurzfristige Kapitalentnahme unter Umständen möglich
• Keine Gesundheitsprüfung erforderlich
• Steuervorteile
Den für spätere Auszahlungen zur Verfügung stehenden Betrag legen wir gewinnbringend an und garantieren Ihnen dafür eine feste Verzinsung. Darüber hinaus beteiligen wir Sie an Überschüssen, die wir durch die Geldanlage erzielen. Neben dem garantierten regelmäßigen Betrag haben Sie also die Chance auf zusätzliche Zahlungen.
Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, Ihren Partner oder andere Familienmitglieder abzusichern. Die Sofortrente wird während der Rentengarantiezeit dann in jedem Fall an die von Ihnen benannte Person ausgezahlt, auch wenn Sie bereits verstorben sind. Wenn Sie sich für diese Art der Absicherung entscheiden, fällt Ihre monatliche Rente im Erlebensfall etwas kleiner aus.
Alternativ besteht häufig die Möglichkeit, eine Restkapitalrückgewähr zu vereinbaren. Bei Tod der versicherten Person erhalten die Hinterbliebenen in diesem Fall den Einmalbeitrag abzüglich der bereits ausgezahlten Renten zurück.
Privilegierte Besteuerung
Sie zahlen Steuern nur auf den gesetzlich festgelegten niedrigen Ertragsanteil. Das sind bei einem 65-Jährigen beispielsweise lediglich 18 Prozent der Sofortrente. Die Höhe des tatsächlichen Steuersatzes hängt davon ab, was Sie sonst noch verdienen. Haben Sie nur geringe Einkünfte, werden möglicherweise gar keine Steuern auf Ihre Sofortrente fällig. Auf Leistungen aus Sofortrenten ist keine Abgeltungsteuer zu zahlen.