Sicher durch die närrischen Tage

Hamm Helau! Die fünfte Jahreszeit ist in vollem Gange. Mit dem Rosenmontagsumzug wird traditionell der Höhepunkt der Karnevalsession erreicht. Thomas Schäfer, Leiter der Versicherungsabteilung der Sparkasse Hamm gibt Tipps, wie Sie sicher durch die närrischen Tage kommen.

 

Wenn der Pirat auf den Ritter und der Indianer auf den Clown trifft, sind die Jecken wieder unterwegs. Tausende säumen die Straße, um zu feiern und den Karnevalszug zu bejubeln. Beim bunten Treiben in närrischen Kostümen ist neben allem Spaß aber auch Vorsicht geboten, damit Aschermittwoch nicht auch finanziell Katerstimmung herrscht.

 

Vorsicht bei Wurfgeschossen – Teilnahme auf eigene Gefahr

 

Gerade tieffliegende Süßigkeiten sind nicht zu unterschätzen. Mitunter fliegen ganze Schokoladentafeln und Pralinenschachteln in die Menge. Da können Kamellen & Co. sprichwörtlich ins Auge gehen. „Wer von Wurfgeschossen aus den Karnevalswagen getroffen wird, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld“, weiß Schäfer. Es gilt: Die süßen Geschosse gehören zu einem Karnevalszug dazu. Jecken am Straßenrand tragen somit selbst das Unfallrisiko. Da es sich um eine Freizeitveranstaltung handelt, tritt nicht die gesetzliche Unfallversicherung in Kraft. Bei Verletzungen schützt in diesem Falle nur die private Unfallversicherung.

 

Keine Narrenfreiheit an Karneval

 

Doch leider ist niemand davor gefeit, selbst versehentlich einen Schaden anzurichten. Wenn beim närrischen Treiben „die Löcher aus dem Käse fliegen“, ist schnell einmal unabsichtlich mit der Zigarette ein Brandloch in die Kleidung gebrannt. Genauso kann es passieren, dass ein Karnevalist im dichten Gedränge jemanden verletzt. „Bei Personen- und Sachschäden schützt die private Haftpflichtversicherung“, erklärt Schäfer.

 

Finger weg vom Alkohol am Steuer

 

Wer an Karneval feiern will, sollte außerdem sein Auto zu Hause lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel wie den Nachtbus umsteigen. Angetrunken am Steuer riskiert man nicht nur die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer, sondern bei einem Unfall auch den Versicherungsschutz des Kaskoversicherers.