Neuerungen für Autofahrer

2015 brachte für Autofahrer einige Neuerungen mit sich: So müssen Verbandkästen nun zusätzlich ein spezielles Pflasterset beinhalten. Außerdem darf man jetzt bei einem Umzug sein Nummernschild behalten. Und auch sonst hat sich noch einiges getan.

„Möchten Sie ein Fahrzeug internetbasiert außer Betrieb setzen?”, heißt es auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes. Gemeint ist damit, dass der Halter sein Auto über das Internet (www.kba-online.de) abmelden kann. Damit das klappt, benötigt man einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion und Sicherheitscodes, die sich unter den Siegeln auf Nummernschildern befinden, die ab 1. Januar ausgegeben wurden. Später soll es übrigens auch möglich sein, das Auto über das Internet anzumelden. Doch die Digitalisierung des Abmeldens ist nicht die einzige Neuerung des Jahres 2015:

  • In Verbandkästen gehören jetzt nach DIN 13164 ein 14-teiliges Pflasterset und ein Verbandpäckchen in Kindergröße. Füllen Sie Ihren Verbandkasten dementsprechend auf und überprüfen Sie dabei, ob die anderen Dinge noch benutzt werden dürfen.
  • Sowohl bei der Kfz-Haftpflicht als auch bei der Kfz-Vollkasko wurden zugelassene Fahrzeuge neu eingestuft: Einige wurden hoch-, andere heruntergestuft. Entsprechend ändern sich für die Kfz-Halter die Versicherungskosten.
  • Wer umzieht, darf sein Kennzeichen behalten – selbst wenn er in ein anderes Bundesland zieht. Das spart Bürokratie, Zeit und Kosten. Ummelden muss man den Wagen aber trotzdem.
  • Ab September wird die Abgasnorm 6 für neue Wagen gelten, um den Stickoxidausstoß zu senken. Der Grenzwert liegt dann bei 80 Milligramm pro Kilometer.
  • Ab Oktober sollen Neuwagen, in denen der Airbag aufgegangen ist, automatisch einen Notruf absetzen, in dem die Position durchgegeben wird. Das dazu notwendige automatische System E-Call für Emergency Call, also Notruf, ist europaweit für Neuwagen vorgeschrieben.