Kalkulieren Sie Ihre Rente mit dem Netto

Was vielen heute nicht bewusst ist: Auch im Alter muss man auf sein Einkommen, also auf Renten und sonstige Einnahmen, Sozialabgaben und möglicherweise Steuern zahlen. Wir geben Ihnen einen Überblick, was Sie erwarten könnte.

Die Prognose der Deutschen Rentenversicherung mag vielleicht noch gut aussehen. Doch für manchen frischgebackenen Ruheständler kommt die böse Überraschung mit dem Blick auf den Kontoauszug: Sozialversicherungen und Steuern haben ganz schön viel von der Rente abgeknabbert. Nur wer die späteren Nettowerte abschätzen kann, weiß schon vor Rentenbeginn, ob seine Vorsorge ausreicht.

  1. Kranken- und Pflegeversicherung

Die meisten Rentner sind gesetzlich krankenversichert. Wie viel Beitrag sie zahlen, hängt von der Art und Höhe ihres Einkommens ab:

(1) Bei der gesetzlichen Rente betragen die Abzüge aktuell rund ein Zehntel (ca. 2 Prozent für die gesetzliche Pflegeversicherung und etwa 8 Prozent für die gesetzliche Krankenversicherung). Zwar liegt der Krankenkassenbeitrag zurzeit bei rund 15 Prozent, aber die Rentenversicherung zahlt knapp die Hälfte davon als Zuschuss.

(2) Für Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung gibt es keine Unterstützung aus der Rentenkasse. Die Beiträge zur Pflege- und zur Krankenversicherung trägt der Rentner allein, die Abzüge betragen also fast 20 Prozent.

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist (und das sind die meisten), zahlt in der Regel auf Zusatzeinnahmen keine Sozialabgaben. Das betrifft zum Beispiel Einkünfte aus privaten Rentenversicherungen oder Vermögen. Freiwillig Versicherte müssen für weitere Einnahmearten Sozialabgaben zahlen, auch für solche aus Kapitallebensversicherungen oder Riester-Renten. Zu welcher Versichertengruppe Sie voraussichtlich gehören werden, sagen Ihnen Ihr Arbeitgeber oder Ihre Krankenkasse.

  1. Einkommensteuer

Unabhängig davon, ob Sozialabgaben anfallen, ermittelt das Finanzamt, was der Ruheständler an Steuern abführen muss. Maßgeblich ist – neben der Art und der Höhe des Einkommens – der Zeitpunkt des Rentenbeginns.

(1) Gesetzliche Rente: Je später die Rente angetreten wird, desto höher fällt der Anteil aus, der versteuert werden muss. Der Freibetrag wird für jedes Rentenzugangsjahr gesenkt, sodass bei Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 100 Prozent der Rente zu versteuern sind. Würden Sie in diesem Jahr in Rente gehen, müssten Sie 70 Prozent Ihrer Rente versteuern. Die restlichen 30 Prozent wären steuerfrei. Sie bilden den sogenannten Rentenfreibetrag. Der wird als absoluter Geldbetrag festgelegt und bleibt für das gesamte Rentnerleben erhalten.

(2) Auszahlungen aus einer Riester-Rente werden komplett versteuert.

(3) Die volle Steuerpflicht gilt auch für Einnahmen aus Kapitalvermögen oder Vermietung.

(4) Bei privaten Versicherungen, die als Rente ausgezahlt werden, wird unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Mindestvertragslaufzeit von zwölf Jahren) lediglich der Ertragsanteil versteuert. Die Höhe des Ertragsanteils hängt vom Alter des Rentners zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Bei einem ersten Rentenbezug mit dem 64. Lebensjahr beträgt er zum Beispiel 19 Prozent.

Sie sehen, dass bei der Besteuerung von Rentenbezügen viele unterschiedliche Regeln gelten. Es kann sich also durchaus lohnen, in dieser Angelegenheit frühzeitig einen Steuerfachmann zu fragen.

Möglicherweise werden Sie feststellen, dass Ihr Nettoeinkommen im Alter nicht so hoch sein wird wie von Ihnen erwartet. Dann sollten Sie jetzt damit beginnen, zusätzliches Kapital anzusparen. Unsere Berater stehen Ihnen in diesem Fall, wie auch sonst in allen Fragen der Geldanlage, gern zur Verfügung.