Handeln Sie sofort, wenn Ihre Karte weg ist!

Lassen Sie Ihre Kreditkarte oder SparkassenCard sofort telefonisch sperren, nachdem Sie einen Verlust bemerkt haben. Damit tragen Sie dazu bei, die Schäden gering zu halten.

Es passiert tausendfach: Ein Rempler in der Fußgängerzone oder eine Unachtsamkeit im Restaurant – und Ihre SparkassenCard (girocard) oder die Kreditkarte ist weg. Dabei können Sie selbst das Risiko minimieren, indem Sie die Karten wie Bargeld behandeln.

So beugen Sie Diebstahl vor:

  • Tragen Sie die Karten möglichst in einer Tasche verschlossen mit sich.
  • Lassen Sie die Kleidung mit den Karten nicht unbeaufsichtigt, auch nicht beim Sport.
  • Verwahren Sie Karten niemals im Auto.
  • Achten Sie darauf, dass Sie nach jedem Zahlvorgang Ihre Originalkarte zurückbekommen.

Greifen Sie sofort zum Telefon, wenn Ihre SparkassenCard oder Ihre Kreditkarte verschwunden sind oder gestohlen wurden. Dies gilt auch, wenn Sie eine missbräuchliche Verwendung oder eine von Ihnen nicht veranlasste Zahlung feststellen. Beachten Sie bei der Kartensperrung folgende Punkte:

  • Sie benötigen für die Sperrung Ihrer SparkassenCard Ihre Bankleitzahl und die Kontonummer, bei der Kreditkarte müssen Sie die Nummer Ihrer Karte nennen.
  • Notieren Sie sich den Zeitpunkt der Kartensperrung.
  • Erstatten Sie bei Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Notieren Sie auch hier den Zeitpunkt und den Namen des Beamten, der die Anzeige aufnimmt.

Die Sperr-Nummer finden Sie auf unserer Internetseite. Sollten Sie diese Nummer im Notfall nicht mit sich führen, wählen Sie den kostenlosen zentralen Sperr-Notruf 116 116 (aus dem Ausland mit der Ländervorwahl +49, hier können Gebühren anfallen). Dieser Service ist täglich 24 Stunden erreichbar.

Was danach noch zu tun ist

Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge in den Wochen nach der Sperrung noch gründlicher als sonst. So können Sie betrügerische Abbuchungen sofort erkennen. Verständigen Sie sich im Fall eines Missbrauchs mit uns, ob Strafanzeige erstattet werden soll.

Solange Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, haften Sie bis zur Sperre Ihrer SparkassenCard mit maximal 150 Euro und bei Ihrer Kreditkarte mit maximal 50 Euro.