Machen Sie sich mit Ihrer IBAN vertraut: Übergangsfrist endet demnächst

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, kurz SEPA, hat den bargeldlosen Zahlungsverkehr auch hierzulande verändert. Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro – auch innerhalb Deutschlands – erfolgen nun in den europaweit einheitlichen Verfahren.

 

Für Sie als Privatkunden fand der Wechsel zu den SEPA-Zahlverfahren fast unbemerkt statt: Die SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschriften sind einfach zu nutzen. Lediglich die Kennzeichnung des Kontos hat sich geändert. Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl müssen Sie für den SEPA-Zahlungsverkehr die internationale Bankkontonummer (IBAN) benutzen, in einigen Fällen auch die internationale Bankleitzahl (BIC).

 

Dabei gilt für Sie bis zum 1. Februar 2016 eine wichtige Übergangsfrist: Bei inländischen Überweisungen können Sie bei uns noch bis zum 1. Februar 2016 Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Wir übernehmen dann für Sie die Umrechnung in die IBAN. Nach dem Ende dieser Übergangsfristen benötigen Sie im bargeldlosen Zahlungsverkehr für Zahlungen innerhalb Deutschlands und in andere EU-/ EWR-Staaten jedoch die IBAN des Zahlungsempfängers.

 

Nutzen Sie die verbleibenden Monate, um sich mit der Verwendung von IBAN in Ihrem Zahlungsverkehr vertraut zu machen!

Weitere Informationen finden Sie hier.