Elementarschäden: So schützen Sie Ihr Hab und Gut
Jeder kennt die Bilder vom Fernsehen und hofft, dass es ihn selbst nicht trifft. Doch Wetterextreme häufen sich. Umso notwendiger ist ein ausreichender Schutz.
Von extremen Naturgewalten sind mitunter selbst Regionen betroffen, die bislang als sicher galten. Starkregen jedenfalls macht auch vor Gebäuden nicht halt, die von Flüssen oder Gewässern weit entfernt sind. Keller oder gar Wohnräume stehen unter Wasser, Autos versinken im Schlamm. Mit einer Elementarschadenversicherung können Immobilienbesitzer die finanziellen Folgen in Grenzen halten.
Diese Gefahren sind versichert
- Überschwemmung infolge Gewässerausuferung oder Starkregen
- Rückstau von Wasser
- Erdbeben
- Erdfall – zum Beispiel in ehemaligen Zechengebieten
- Erdrutsch – beispielsweise durch starke Niederschläge
- Lawinen und Schneedruck
Auch Vermieter sollten sich schützen
Eigenheimbesitzer sind gut beraten, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Für sie gibt es die Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Gebäudeversicherung. Aber auch Vermieter sollten sich mit einer Elementarschadenversicherung absichern. Denn sie sind laut Mietvertrag verpflichtet, für die Wiederherstellung der vermieteten Räume zu sorgen. Solange Mieter ihre Wohnung oder Kellerräume, zum Beispiel wegen Hochwasser, nur eingeschränkt nutzen können, dürfen sie die Miete reduzieren.
Was können Mieter tun?
Wer eine Hausratversicherung für seine Mietwohnung hat, sollte bei seinem Versicherer nachfragen, ob er den Schutz vertraglich um Elementarschäden erweitern kann. Diese Versicherung springt dann bei Schäden ein, die in den gemieteten Räumen entstanden sind.