SEPA-Übergangsfrist endet: Weiter Hilfestellungen für unsere Kunden

Zum 1. Februar 2016 endet eine zweijährige Übergangsfrist, in der es Verbrauchern möglich war, die alte Girokontonummer und die Bankleitzahl zu verwenden. Künftig müssen auch Privatkunden die IBAN verwenden. Kreditinstituten ist es gesetzlich untersagt, die bisherige Konvertierung vorzunehmen.

 

Mehr als 99 Prozent der Kunden der Sparkasse Hamm nutzen bereits jetzt SEPA-Überweisungen. Direkte Auswirkungen hat diese gesetzliche Regelung bei der Sparkasse Hamm nur für die wenigen Kunden, die beleghafte Überweisungen im alten Format ausführen. Überweisungsformulare auf Basis von Kontonummer und Bankleitzahl nimmt die Sparkasse Hamm nur noch bis zum 28. Januar an. Nur so kann die fristgerechte Ausführung des Auftrags garantiert werden.

 

In diesen wenigen Fällen sprechen die Berater ihre Kunden an und bitten diese um eine Korrektur.

 

Kunden, die online überweisen oder die Service-Terminals nutzen, bieten die Sparkassen auch weiterhin Hilfestellungen an. Sollte ein Kunde ab dem 1. Februar 2016 hier noch die alte Empfängerkontonummer und die Bankleitzahl anstelle der IBAN verwenden, werden wir auf diesen Fehler hinweisen und eine Korrektur anbieten. Wir verlinken die Überweisungs-Maske im Onlinebanking mit dem IBAN-Rechner. Der Kunde kann per „Übernehmen-Button“ die ermittelte IBAN aktiv in den Überweisungsauftrag übernehmen und autorisiert im Ergebnis eine SEPA-konforme Zahlung.