Geschenkt vom Chef: vermögenswirksame Leistungen

Die Zinsen sind weiterhin niedrig. Umso attraktiver sind vermögenswirksame Leistungen, denn dieses Sparkapital schenkt Ihnen Ihr Chef.

Geschenktes Geld einfach links liegen lassen? Unvorstellbar, sagen Sie vielleicht. Und doch verzichten nach wie vor viele Arbeitnehmer auf die vermögenswirksamen Leistungen (VL), die ihnen zustehen. Über 20 Millionen abhängig Beschäftigte in Deutschland erhalten VL als Beitrag zum Vermögensaufbau. Auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind dabei. Wie es in Ihrem Betrieb aussieht und wie hoch der Betrag ist, steht im Tarifvertrag oder ist durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Bis zu 40 Euro monatlich sind drin.

So bekommen Sie VL
Sie schließen – zum Beispiel bei Ihrer Sparkasse – einen VL-Vertrag ab und erhalten dazu ein Schreiben, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Darin steht, wohin das Geld fließen soll. Von nun an überweist Ihr Arbeitgeber die VL monatlich auf den VL-Vertrag. Wir beraten Sie gern, wie Sie Ihre VL am besten investieren. Denn dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

So können Sie Ihre VL anlegen:

  • Banksparplan – es gibt Varianten mit fester oder ansteigender Verzinsung sowie mit Prämien.
  • Aktienfondssparplan – hier haben Sie höhere Renditechancen, aber auch Verlustrisiken.
  • Bausparvertrag – damit sparen Sie Eigenkapital zum Kauf einer Immobilie an und sichern sich zugleich ein zinsgünstiges Baudarlehen.
  • Baukredittilgung – wenn Sie bereits Wohneigentum finanzieren, können Sie die VL direkt zur Abzahlung nutzen.
  • Betriebliche Altersvorsorge – in manchen Branchen ist dies die einzig mögliche Form für VL.

So hilft der Staat mit
Sie haben ein geringes Einkommen? Dann beteiligt sich auch der Staat mit Zulagen an Ihrem Vermögensaufbau – vorausgesetzt, Sie legen Ihre VL in einem Fondssparplan oder einem Bausparvertrag an. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bei Bausparverträgen 9 Prozent der jährlichen Sparleistung (von maximal 470 Euro), wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro nicht übersteigt. Bei Aktienfondssparplänen liegt sie bei 20 Prozent der jährlichen Sparleistung (von maximal 400 Euro), wenn das zu versteuernde Einkommen 20.000 Euro nicht übersteigt.

Wenn Sie die Arbeitnehmersparzulage erhalten, können Sie nach sieben Jahren Laufzeit über das Kapital verfügen. VL-Sparer ohne staatliche Förderung kommen auch vorher an ihr angespartes Geld.