Sparkasse ermöglicht Aussetzung von Zins- und Tilgungszahlungen bei Verbraucherdarlehen

Sparkasse ermöglicht Aussetzung von Zins- und Tilgungszahlungen bei Verbraucherdarlehen

Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise werden dazu führen, dass die Rückzahlung von Darlehen oder die regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern temporär nicht oder nur noch eingeschränkt geleistet werden können. Der Deutsche Bundestag hat vor diesem Hintergrund am Mittwoch beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können. Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats am heutigen Freitag und soll am 1. April 2020 in Kraft treten.

 

Die Sparkasse Hamm bietet schon jetzt derartige Aussetzungen von Zins- und Tilgungsleistungen bei Verbraucherkrediten an. Damit betroffene Kunden in Zeiten des Abstandsgebots dazu nicht in die Geschäftsstellen der Sparkasse Hamm kommen müssen, wird den Sparkassenkunden ein einfacher Online-Weg angeboten, um eine solche Zins- und Tilgungsaussetzung schnell und unbürokratisch umzusetzen.

Alle Informationen hierzu finden Kunden der Sparkasse Hamm unter: www.sparkasse-hamm.de/corona. Selbstverständlich können sich Kunden hierfür auch an unsere Telefongeschäftsstelle unter 02381/10 30 (Mo. bis Fr. von 8 bis 20 Uhr) oder telefonisch an ihren Kundenberater wenden.