Wie NRW Unternehmen in der Corona-Krise unterstützt
Neben der Bundesregierung bieten auch die Länder Soforthilfen, die Unternehmen durch die Corona-Krise bringen sollen. Welche finanzielle Unterstützung Sie in NRW beantragen können, erfahren Sie hier.
Für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten:
Damit sie akute Finanzierungsengpässe durch die Corona-Krise überbrücken können, können Soloselbstständige und kleine Unternehmen in NRW eine Soforthilfe in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses beantragen:
- 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten
- 15.000 Euro für Unternemen mit bis zu zehn Beschäftigten
- 25.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten
Das Antragsformular sowie ein FAQ sind auf der Website des Wirtschaftsministeriums zu finden.
Für kleine Unternehmen und Existenzgründer
Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro aus dem Mikromezzaninfonds direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft zu beantragen. Sicherheiten müssen hierfür nicht gestellt werden.
Für Freiberufler und Mittelständler
Die NRW.BANK übernimmt im Universalkredit nun bereits ab dem ersten Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos von der Hausbank, wo der Kredit beantragt werden muss. Das gilt für Freiberufler und für mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz 500 Millionen Euro nicht übersteigt.