Zum 1. Februar 2016 endet eine zweijährige Übergangsfrist, in der es Verbrauchern möglich war, die alte Girokontonummer und die Bankleitzahl zu verwenden. Künftig müssen auch Privatkunden die IBAN verwenden. Kreditinstituten ist es gesetzlich untersagt, die bisherige Konvertierung vorzunehmen.
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Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, kurz SEPA, hat den bargeldlosen Zahlungsverkehr auch hierzulande verändert. Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro – auch innerhalb Deutschlands – erfolgen nun in den europaweit einheitlichen Verfahren.
Für Sie als Privatkunden fand der Wechsel zu den Mehr lesen
Auch im Zahlungsverkehr mit dem Ausland sind wir für Sie da. Ob innerhalb Europas oder weltweit – wir stellen die Verfahren vor und sagen Ihnen, wie es am besten geht.
Sie wollen ein Ferienhaus auf Sardinien bezahlen oder Ihren Sohn Mehr lesen