Zum 1. Februar 2016 endet eine zweijährige Übergangsfrist, in der es Verbrauchern möglich war, die alte Girokontonummer und die Bankleitzahl zu verwenden. Künftig müssen auch Privatkunden die IBAN verwenden. Kreditinstituten ist es gesetzlich untersagt, die bisherige Konvertierung vorzunehmen.
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Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, kurz SEPA, hat den bargeldlosen Zahlungsverkehr auch hierzulande verändert. Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro – auch innerhalb Deutschlands – erfolgen nun in den europaweit einheitlichen Verfahren.
Für Sie als Privatkunden fand der Wechsel zu den Mehr lesen
Auch im Zahlungsverkehr mit dem Ausland sind wir für Sie da. Ob innerhalb Europas oder weltweit – wir stellen die Verfahren vor und sagen Ihnen, wie es am besten geht.
Sie wollen ein Ferienhaus auf Sardinien bezahlen oder Ihren Sohn Mehr lesen
Die Umstellung auf SEPA – den neuen europaeinheitlichen Zahlungsverkehr – ist für die Kunden der Sparkasse Hamm reibungslos verlaufen. Dieses positive Fazit zieht die Sparkasse einen Monat nach dem 1. August. Seit diesem Datum dürfen Unternehmen, öffentliche Kassen Mehr lesen
IBAN und BIC, Mandatsreferenz und Gläubiger-ID – SEPA führt eine Menge neue Vokabeln im Zahlungsverkehr ein. Für Sie als Verbraucher ist der Wechsel auf die neuen Zahlverfahren dabei denkbar einfach, da SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften stark den Verfahren ähneln, Mehr lesen
Sie sind Vorstand oder Kassenwart eines Vereins? Dann müssen Sie Ihren Verein auf die neuen SEPA-Zahlverfahren umstellen! Es bleiben nur noch wenige Tage Zeit.
Die gute Nachricht: Für private Sparkassenkunden ändert sich mit SEPA nichts. Doch Vereine müssen, wie gewerbliche Mehr lesen